Kommen Sie mit Ihren Fragen auf uns zu.
Wir freuen uns darauf und nehmen uns dafür sehr gerne Zeit:
Was bedeutet Personalgemeinde?
Eine Personalgemeinde ist eine Gemeinde, die keinen Pfarrbezirk (= Parochie) hat. Gemeindemitglied wird man durch eine aktive Entscheidung zur Mitgliedschaft, nicht durch das Wohnen im Gemeindegebiet. Diese Gemeindeform definiert sich somit über die Menschen, die in ihr wirken, und nicht über ein bestimmtes Gebiet. Deshalb hat eine Personalgemeinde weniger Gemeindemitglieder, was wiederum zur Folge hat, dass sie über weniger Finanzmittel verfügt.
Wir wollen Sie informieren!
Ausführlich haben wir über unseren neuen Weg informiert in unserer Gemeindeversammlung am 8. Januar 2022 und in drei darauf folgenden Videokonferenzen. Dennoch sind sicher noch viele Fragen für Sie offen, deshalb bitten wir Sie: Kommen Sie aktiv auf uns zu, wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen.
Was wir erproben wollen:
Als „Erprobungsraum Personalgemeinde“ wollen wir erproben, was es heißt, Gemeindearbeit zu gestalten und zwar als Kirchengemeinde ohne Parochie:
- mit weniger finanzieller Kraft aus Kirchensteuereinnahmen
- und ohne selbstverständlichen Zulauf von Menschen aus der Parochie
Außerdem wollen wir erproben, in wieweit sich bei diesem Konzept/unter solchen Voraussetzungen (keine Parochie) die Rolle der Pfarrperson verändern wird und verändern muss.
Wir sind überzeugt, dass auf Grund der derzeitigen Entwicklungen die Landeskirche sich dieser Frage („Wie sieht Gemeindearbeit aus mit weniger finanzieller Versorgung und Zulauf von Menschen durch die Parochie?“) stellen und neue Modelle von Gemeinde ausprobieren muss.
Als Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum sind wir zuversichtlich, die nötigen Voraussetzungen mitzubringen, um dies zu erproben. Außerdem glauben wir, dass die Form der Personalgemeinde, welche eine flexiblere Gemeindegestaltung ermöglicht, zur Stärkung unseres missionarischen Profils beitragen wird. Sie ermöglicht und erfordert u.a. eine Weiterentwicklung einer „Geh-Struktur“, bei der die Gemeinde und Ihre Mitglieder auf ihr Umfeld zugehen, anstatt einer „Komm-Struktur“, wo Leute von allein in die Gemeinde kommen. Dazu gilt es für eine verstärkte Begleitung und Förderung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden zu sorgen.
Wie der Erprobungsraum gestaltet werden soll:
2018 hat unsere Landeskirche ein Programm gestartet (die „Erprobungsräume“ = „LabORAtorien“ (vgl. www.laboratorien.evpfalz.de), im Rahmen dessen Neues erprobt werden kann. Hinzu kommt, dass aufgrund des sich immer weiter reduzierenden Pfarrstellenbudgets Veränderungen im Kirchenbezirk Ludwigshafen im Raum stehen. Dieses Momentum sahen wir als Chance an, um einen entscheidenden Schritt in Richtung Personalgemeinde zu gehen. Wir starteten den „Erprobungsraum Personalgemeinde“, bei dem uns die Landeskirche und unsere Dekanin begleiten und unterstützen.
Eine Rechtsverordnung (RVO) der Landeskirche, die am 28.1.2021 von der Kirchenregierung verabschiedet wurde (siehe Amtsblatt 1_2021), schuf die bisher nicht vorhandenen rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Erprobung von Personalgemeinde innerhalb der Evang. Kirche der Pfalz.
Hinweis: In der Rechtsverordnung (RVO) wird von „Profilgemeinde“ geredet, um den Unterschied zu einer rechtlich selbstständigen Personalgemeinde deutlich zu machen. Daher steht in schriftlichen Vereinbarungen „Profilgemeinde DBZ“, wenn der „Erprobungsraum Personalgemeinde“ gemeint ist.
Eine Satzung, welche sich an der Rechtsverordnung orientiert, ist ausformuliert. Verschiedene Absprachen mit der Kirchengemeinde Friesenheim sind getroffen. Ebenso ist ein Nutzungsvertrag ausgearbeitet, der regelt, wie die im Eigentum der Kirchengemeinde Friesenheim stehenden Gebäude weiter genutzt werden können.
Hier Satzung herunterladen...
Die personelle Versorgung mit einer Pfarrperson, die dem Erprobungsraum zugeteilt werden soll, wird dem Kirchenbezirk als Dienstleistungsstelle zusätzlich zum Pfarrstellenbudget zugewiesen. Die Errichtung der Profilgemeinde geht also nicht zulasten der Versorgung der anderen Kirchengemeinden.
Die Dauer des Erprobungsraums ist auf 5 Jahre angesetzt. Es soll aber jährlich evaluiert werden, wo der Erprobungsraum steht und wie er sich entwickelt. Der Erprobungsraum endet, wenn die Erprobung erfolgreich war und die Gründung einer Personalgemeinde möglich ist - oder wenn die Erprobung scheitert.
Die kirchliche Arbeit des Dietrich-Bonhoeffer-Zentrums als Erprobungsraum findet vorerst weiterhin in Friesenheim statt – ist jedoch nicht mehr an die Parochie gebunden. Das bedeutet, sie kann sich räumlich auch verlagern. Da der Erprobungsraum sich als Arbeitsfeld im ganzen Kirchenbezirk versteht und zudem im Haushalt des Kirchenbezirks bewirtschaftet wird, sollen die Angebote über Friesenheim hinaus für den gesamten Kirchenbezirk konzipiert und angeboten werden.
Der Haushalt des Erprobungsraums läuft über den Kirchenbezirk. Er speist sich aus Spenden, Zuschüssen des Gemeindeaufbauvereins (GAV) sowie Finanzmitteln aus der Kirchengemeinde Friesenheim. Die RVO sieht vor, dass alle Mitglieder weiterhin Mitglied einer Kirchengemeinde – hier am besten Friesenheim – sind, also eine Doppelmitgliedschaft haben. Die Kirchengemeinde Friesenheim reicht die Schlüsselzuweisungen für die Mitglieder der Profilgemeinde an diese weiter. Zudem hat sich die Kirchengemeinde Friesenheim bereit erklärt, zu Beginn die dem DBZ bisher zustehenden Schlüsselzuweisungen an die Profilgemeinde abzutreten, die sich im Laufe von 5 Jahren auf das Niveau der tatsächlichen Mitglieder reduziert.
Insgesamt wird der Haushalt der Kirchengemeinde jedoch jetzt schon und auf Dauer durch das Herauslösen der Arbeit des DBZs finanziell entlastet. Die finanzielle Hauptlast wird der Gemeindeaufbauverein des Dietrich-Bonhoeffer-Zentrums tragen.
Die Mitgliedschaft im DBZ
Wenn Sie Mitglied im DBZ werden möchten, so ist das jederzeit kostenfrei möglich. Sie bekunden damit, dass Sie grundsätzlich den Weg des DBZ als missionarische Gemeinde unterstützen. Während der Zeit der Erprobung bleiben Sie weiterhin juristisch gesehen Gemeindemitglied Ihrer bisherigen (parochialen) Gemeinde. Das Einzige, was Sie tun müssen um dabei zu sein ist, dass Sie einen Mitgliedsantrag ausfüllen, unterschreiben und an uns zurückgeben. Wir freuen uns auf Sie!
Hier Mitgliedsantrag herunterladen ...
Am 13. November 2021 hat die Bezirkssynode unserer Satzung zugestimmt, die es uns ermöglicht, uns im Rahmen eines "Erprobungsraumes" zur Personalgemeinde weiterzuentwickeln.
Pfarrer Johannes Gerhardt erklärt, was es mit dem "Erprobungsraum Personalgemeinde" auf sich hat, welche Herausforderungen und vor allem welche Chancen das mit sich bringt.
Fragen zur Mitgliedschaft?
Für nähere Infos
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Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum
Bexbacher Str. 34
67063 Ludwigshafen
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DBZ(at)evkirchepfalz.de