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Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im DBZ entscheiden, bleiben Sie während der Dauer des Erprobungsraumes (5 Jahre) auf jeden Fall in Ihrer bisherigen Gemeinde Mitglied mit allen Rechten und Pflichten. Sie müssen keinen Mitgliedsbeitrag entrichten. Egal, ob Sie Sie bisher Kirchensteuer zahlen oder nicht, für Sie ändert sich finanziell nichts.
Kommen Sie bei Fragen zur Mitgliedschaft gerne auf uns zu.
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